Inhalt
Coronavirus Fakten – Wichtige Infos für Hundehalter
In diesem Beitrag wollen wir dir einen kurzen Überblick über das Coronavirus geben, inwieweit eine Übertragung auf bzw. vom Hund möglich ist und welche Auswirkungen die derzeitige Pandemie-Situation auf uns Hundehalter hat.
Das Coronavirus
Das aktuelle Coronavirus SARS-Cov-2 ist ein neuartiges Virus, welches zum Stamm der Coronaviren gehört. Zu dieser Virengruppe gehören ebenfalls das SARS-CoV 1 und das MERS-CoV.
Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus kann zu Krankheitszeichen wie Fieber und Husten führen. Auch über Schnupfen, Kurzatmigkeit, Muskel- und Gelenkschmerzen sowie Halsschmerzen und Kopfschmerzen wurde berichtet. Der Krankheitsverlauf kann von leicht bis schwer sein, abhängig vom Alter des Infizierten, sowie möglichen Vorerkrankungen. Eine Abgrenzung zu Symptomen einer Erkrankung mit dem Influenza Virus ist kaum möglich, daher kann eine Identifizierung des Virus nur mithilfe eines labormedizinischen Tests erfolgen.
Übertragungswege
Der hauptsächliche Übertragungsweg scheint eine Tröpfcheninfektion zu sein. Eine Übertragung durch sogenannte Schmierinfektion (Übertragung über kontaminierte Oberflächen) kann allerdings aktuell nicht ausgeschlossen werden.
Warum verbreitet sich der Coronavirus so schnell? 1 Person kann bis zu 3 weitere Personen anstecken. Diese wiederum können dann insgesamt 9 weitere Personen infizieren. Da wir mittlerweile weltweit so gut vernetzt sind, nicht nur digital, sondern auch infrastrukturell kann sich das Virus innerhalb weniger Stunden auf der ganzen Welt verbreiten.
Informationsquellen
Alle näheren Informationen zum Virus, zur Übertragung, zu den Maßnahmen zur Infektionsprävention und zur aktuellen Pandemie-Lage findest du unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Weltgesundheitsorganisation WHO
Weitere Infos bekommst du bei den Gesundheitsämtern des jeweiligen Bundeslandes.
Übertragung auf Hunde?
Schau dir dazu das Interview mit der Tierärztin Elisabeth Zimpfer in unserem Video an. (Video am Ende des Beitrags)
Coronavirus – Verhalten bei Ausgangssperre
Das Recht auf Bewegungsfreiheit ist im Artikel 11, Absatz 2 des Grundgesetzes geregelt. Diese kann eingeschränkt werden, wenn es eine drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes gibt, aber auch zur Bekämpfung von Seuchengefahr.
Die ersten Ausgangssperre wurde im Bundesland Bayern verhängt. Das Verlassen der Wohnung ist demnach nur noch erlaubt, wenn triftige Gründe vorliegen.
Triftige Gründe
- Ausübung des Berufes
- Arztbesuche und Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen (auch Blutspende ist erlaubt)
- Einkäufe und Besorgungen für Dinge des täglichen Bedarfs, (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen).
- Der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich.
- Die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
- Die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis.
- Handlungen zur Versorgung von Tieren. (Dazu zählen sowohl der Gassigang als auch der Gang zum Tierarzt)
- Man darf in der Freizeit rausgehen und auch Sport machen. Aber nur alleine oder mit jenen Menschen, mit denen man in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Ausgangsperre – weitere Einschränkungen
- Physiotherapeuten arbeiten nur noch in Notfällen. Logopädie-Praxen werden geschlossen.
- Kein Besuchsrecht mehr für Krankenhäuser (Nur noch bei Menschen, die im Sterben liegen, bei Geburten und bei Kindern, die im Krankenhaus liegen), Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Seniorenheime.
- Sozialkontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden. Wo immer möglich sollen Menschen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander halten.
Sozialkontakte müssen auf ein Minimum reduziert und zwischen 2 Menschen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Ausgangssperre. Verstöße gegen die Ausgangssperre können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Coronavirus und Quarantäne
Die Maßnahmen zur Quarantäne sind im Infektionsschutzgesetz §30 geregelt. Demnach kann eine Behörde im Verdachtsfall bzw. bei einem bestätigtem Fall eine häusliche Quarantäne anordnen. Das bedeutet, dass die in Quarantäne stehenden Personen das häusliche Umfeld nicht verlassen dürfen, weder zum Einkaufen noch zum Gassigehen.
Dem Hund ist nicht bewusst, was diese Situation bedeutet. Er wird nicht lernen aufs Kommando aufs Klo zu gehen oder lange genug seine Bedürfnisse anzuhalten. Hunde müssen raus, doch was tun, wenn du (angeordnet oder freiwillig) unter Quarantäne stehst?
Möglichkeiten bei Quarantäne
Der erste Weg sollte sein, Freunde, Bekannte oder einen Gassiservice zu finden, die deinen Hund bedenkenlos spazieren führen können. Aber was, wenn niemand zur Verfügung steht? Ein kostenpflichtiger Gassiservice muss einmal gefunden werden. Bei einer hohen Infektionsquote wird es sehr schwierig einen Dogwalker zu finden, der noch freie Kapazitäten hat. Dieser muss natürlich auch bezahlt werden, was in Zeiten von Homeoffice oder Kurzarbeitergeld äußerst schwierig wird.
Der Berliner Senat z.B. hat festgelegt, dass eine Quarantäne nicht das Wohl des Tieres einschränken darf. (Bestätigung/Rückmeldung des Berliner Senats stehen noch aus)
Das würde bedeuten, dass du deinen Hund unter Wahrung des Kontaktverbotes zu Mitmenschen für eine Pipirunde ausführen darfst. Dazu zählen allerdings keine Treffen mit anderen Hunden in Parks oder stundenlange Spaziergänge in überfüllten Auslaufgebieten. Solltest du ein Auto haben, so fahre mit deinem Hund am besten in Waldgebiete, mit wenig Kontakt zu anderen Menschen.
Informiere dich bei deinem jeweiligen Bundesland ggf. über Ausnahmeregelungen in Bezug auf das Ausführen von Hunden.
Coronavirus Präventivmaßnahmen – Das kannst du tun
Hundeschule / Hundetrainer
Solltest du eine Hundeschule besuchen, überlege dir, wie wichtig dir die Kurse derzeit sind oder ob du das Training auch zu Hause durchführen kannst und erst nach Besserung der Lage die Kurse wieder besuchst. Hundeschulen gehören zu den Dienstleistern, die mittlerweile, behördlich angeordnet, ihren Geschäftsbetrieb aussetzen mussten. Viele Hundeschulen und Hundetrainer bieten bereits digitale Lösungen an, sprich ein Online Training über Videotrainingsstunden. Frage bei deiner Hundeschule oder Hundetrainer nach, ob diese Möglichkeiten bestehen.
Gassirunden mit Hund
Spazierengehen mit Hund solltest du aktuell am besten allein mit deinem Hund und in Gegenden, die nicht überlaufen sind. Halte genug Abstand zu anderen Hundehaltern, die du auf deinem Sapziergang triffst. Treffen mit bekannten Spielfreunden deines Hundes auf dem Hundeplatz oder in Gruppen in Parks sind während einer Pandemie ebenso tabu.
Auslastung deines Hundes
Um deinen Hund auszulasten und zu beschäftigen musst du keine langen Spaziergänge machen, das kannst du auch wunderbar zu Hause. Suchspiele oder Denkspiele für Hunde gibt es genug.
Hunde, die viel Bewegung benötigen, kannst du weiterhin mit zum Joggen oder Radfahren nehmen, da du bei diesen Beschäftigungen meistens eh allein unterwegs bist.
Tierarztbesuche
Sollte dein Hund tierärztliche Hilfe benötigen, ruf am bestem vorher bei deinem Tierarzt an, welche aktuellen Maßnahmen zur Infektionsprävention dort durchgeführt werden. Diese solltest du respektieren und unbedingt einhalten, da auch Tierärzte für Hundehalter systemrelevante Berufe sind. Denn, welcher Hundehalter leidet nicht mit, wenn sein Hund krank ist?
Hygiene
Das Coronavirus überträgt sich hauptsächlich über Tröpfcheninfektion. Leider husten wir noch oft genug in unsere Hände, anstatt in den Ellboten. Wasch dir also so oft wie möglich die Hände (Anleitung zum Ausdrucken des Robert-Koch-Institut) Füll dir, soweit möglich, immer einen kleinen Teil Desinfektionsmittel für unterwegs ab oder nutze fertige Desinfektionsmittel in Handtaschengröße.
Soziale Kontakte
Schränke Besuche und deine sozialen Kontakte weitestgehend ein. Sich in quasi sozialer Isolation zu befinden ist sicherlich nicht einfach. In unserem digitalen Zeitalter hast du aber Möglichkeiten, per Facetime oder Videochat mit deinen Freunden und Familie in regelmäßigem Kontakt zu bleiben. Händeschütteln oder Umarmungen sind natürlich während einer Pandemie tabu. Lass dir einfach lustige Begrüßungsrituale einfallen, Anregungen dazu findest du im Internet genug.
Nur mit ausreichend Rücksichtnahme und Verständnis füreinander können wir die Coronavirus – Krise überwinden!
Related
- Clickertraining I Den Clicker bei Leinenaggressionen richtig nutzen
- Belohnung Hund – Wichtige Tipps für die Hundeerziehung
- Kommandos für den Hund l 4 hilfreiche Kommandos für den Alltag
- Must Haves für Hunde – Unsere TOP 10 I Nützliches Hundezubehör
- Hund erziehen I Warum Kommandos nicht deinen Hund erziehen
- Bindung zum Hund aufbauen – So stärkst du die Bindung zum Hund!